Radfahren in Mannheim

Abgelichtet und kommentiert von Erika Ciesla

(Man klicke auf die Bilder, wenn man diese in voller Größe sehen möchte)

Waldhofstraße

Richtung Innenstadt (August 2002)
Radweg, ein Meter breit

Dieser sogenannte Radweg ist gerade eben mal einen Meter breit! Er erfüllt damit die geseztlichen Mindestanforderungen nur sehr knapp, und das auch nur mit ganz viel Phantasie.

Zur Erklärung: Ein Radweg für die einfache Fahrtrichtung soll möglichst 2,00 Meter breit sein. Das wäre der Idealzustand, der aber nicht zwingend ist. Zwingend ist hingegen eine Mindestbreite von 1,50 Meter. Da Behörden aber stets einschließlich seitlicher Sicherheitsräume (einschließlich heißer Beamtenluft!) messen, gilt dieses schmale Handtuch von rechtswegen als ausreichend. Daß er das in Wirklichkeit nicht ist, das weiß jeder, der schonmal auf so einer Metersprur gefahren ist, besonders wenn ihm darauf auch noch andere Radfahrer (wahnsinnige solche!) entgegen kommen.

Radweg, zugeparkt

Oups! Jetzt ist dieser Radweg einmal einen Meter breit gewesen! Ergo: diese Piste ist unbefahrbar, der Radfahrer darf nun wählen:

Auf gar keinen Fall aber darf der Radfaher seine Fahrt auf dem grau eingefärbten Pflaster fortsetzen, denn das ist der Fußweg, und dort herrscht absolutes Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art!

Richtung Lampertheim/Frankfurt, Ecke Karl-Benz-Straße (August 2002)
Radweg ist nicht da

Diese seltsame Wegführung leitet präzise in eine Falle! Wer nämlich im blinden Vertrauen auf die Kompetenz der Behörde dieser Verkehrsführung folgt, landet notwendigerweise auf einem sehr schmalen Gehsteig, auf dem der Radfahrer aber absolut nichts zu suchen hat! Auf diesem Gehsteig ist weder ein Radweg markiert, noch ist der Fußweg mit einer Zusatztafel: fahrräder frei versehen. Wer sich dennoch in Treu und Glauben auf das Trottir leiten läßt, begeht unweigerlich eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein erhöhtes Bußgeld! Erhöht darum, weil so schnmal wie das da ist, kommt zu der ordnungswidrigen Benutzung eines Gehwegs immer auch noch eine Behinderung und eine Gefährfung (von Fußgängern) dazu!

Wer sich hier legal verhalten will, der hat zwei Möglichkeiten:

Ich empfehle die zuletzgenannte Methode, das ist gesünder.

Langerötterstraße

Quasi die Hauptstraße in der Nesckarstadt-Ost
Langerötterstraße

Das Ding da in der Langerötterstraße ist ein prächtiges Beispiel dafür, wie ein ein Radweg auf gar keinen Fall aussehen darf:

Abbiegeunfall
Aber es geschehen noch Zeichen und Wunder!

Nachdem ich die Stadt Mannheim schriftlich auf den illegitimen und gefährlichen Zustand in der Lagerötterstraße aufmerksam machte, hat man die blauen Schilder demontiert und die roten Streifen in den Kreuzungen und Einmündungen abgeschliffen. In medias res, hier ist kein Radweg mehr, das Trottoir gehört nun exclussive den Fußgängern. Lediglich das Teilstück von der Friedrich-Ebert-Straße bis zur Einmündung der Geibelstraße ist noch als Radweg ausgeschildert, und das auch nur noch in einer Richtung.

Nachtrag:

Ein Jahr nach der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht fiel auf, daß noch immer viele Radfahrer aus schierer Gewohnheit auf dem ehemaligen Radweg fahren. Darauf angesprochen, berufen sie sich darauf, daß da doch ein Radweg sei und zeigen mit dem Finger auf das etwas dunklere Grau. Um dem abzuhelfen, tauschte die Stadt das Pflaster aus. Aber nicht komplett, wie man meinen sollte, sondern nur in der Zone des ehemaligen Radwegs. Na prima, denn jetzt ist das ehedem um eine Winzigkeit dunklere Pflaster um eine Winzigkeit heller und nix hat sich geändert! Da tut sich einem doch die Frage auf: Wie bescheuert muß man eigentlich sein, um bei der Stadt eine Beschäftigung im Verkehrsamt zu kriegen!?

Max-Josef-Straße

Richtung Innenstadt (August 2003)
Gefährliche Wegführung

Obgleich die Benutzung linker Radwege mit besonderen Gefahren verbunden und darum grundsätzlich verboten ist (siehe Verwaltungsvorschrift zur StVO), konnten die zuständigen Verkehrsplaner hier zu Mannheim ihre Blauschildzwangsneurose abermals nicht unterdrücken und installierten eine Verkerhssituation (siehe Plan), wie sie brutaler und gefährlicher (und idiotischer!) kaum sein kann. Der Radfahrer, der bis zur Einmündung der August-Kuhn-Straße noch ordentlich auf der Fahrabahn fährt, wird hier genötigt, mitten im Einmündungsbereich die Fahrbahn zu überqueren, um auf den blaugemnachten Radweg zu gelangen. Sinn und Zweck dieser Maßnahme bleibt dem Betroffenen verborgen, denn nach 200 Metern nur endet diese Anordnung, sodaß der Radfahrer, und zwar mitten auf der Kreuzung mit der Carl-Benz-Straße, genau dorthin zurück muß (nämlich wieder auf die rechte Seite), just wo er 200 Meter zuvor schon war.

Irgend eine besondere Gefahrenlage, die diese Anordnung rechtfertigen könnte (siehe StVO §45(9), gibt es nicht, gefährlich wurde die Anlage erst durch dieses neue Schild!

Ein Widerspruch gegen dieses Schild wurde von der Stadt Mannheim unter fadenscheinigen Vorwänden abschlägig beschieden, also wurde dagegen geklagt. Nach der Verhandlung vom 14.04.05 hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe für Recht erkannt, daß die für die linke Seite (also in Gegenrichtung!) angeordnete Radwegbenutzungspflicht unzulässig war und aufgehoben wird.
Zeigefinger (AZ: 11 K 3908/04).

Herzogenriedstraße

Richtung Käfertal (August 2002)
Bild 5

Es grünt so grün wenn Mannheims Blüten blühen! Auch wenn es auf diesem Photo schlecht zu erkennen ist, diese wahrhaft prächtige Botanik expandiert gewaltig, und ragt schon ziemlich weit in den Radweg hinein. Diese Piste ist definitiv unbefahrbar, denn die erforderliche Mindestbreite von 1,50 m ist hier deutlich unterschritten!

Nachtrag: Im Oktober war der Busch endlich geschnitten. Ich darf wohl annehmen, daß dies geschah, just als das Gestrüpp bis in den Bereich des Fußweges hinüber ragte, denn daß die Ämter mal was für uns Radfahrer täten, ist eher unwahrscheinlich.

Auch wenn es ewig dauert, irgend wann wächst Gras Über jeden Radweg. Möge es wachsen und gedeihen, denn es ist ein weiterer guter Grund, diesen Radweg zu meiden.


Nachwort

Die Bilder da oben sind Beleg dafür, mit welcher Geringschätzung und Brutalität die Verkehrsbehörden gegen uns Radfaher vorgehen, wenn es um die Durchsetzung des sogenannten Entwischungsgrundsatz geht, den es aber seit 1998 eigentlich gar nicht mehr gibt. Es sind für wahr wohlausgewählte Beispiele, die besonders abscheulich sind, aber die anderen Radwege hier in Mannheim sind auch nicht viel besser. Einen wirklich guten Radweg fand ich hier noch keinen, und entbehrlich sind sie allesamt!

Im übrigben ist ja dieser Entwischungsgrundsatz schon von der Idee her Unsinn, denn jede Entmischung auf der einen Seite wird bezahlt mit einer Vermischung auf der anderen Seite. So entmischt man mit dem System Rad-weg zwar Fahrzeuge von Fahrzeugen, hetzt aber statt dessen nun Fahrzeuge auf Fußgänger! Wo da der Gewinn an Sicherheit sein soll, erschließt sich meiner Logik nicht.

Nun mag manch einer sich fragen, ob das Problem nicht einfach auch mit besseren Radwegen gelöst werden könne, und recht hat er. Aber diese bessereren Radwege gibt es schon, man will uns dort nur nicht haben. Die besseren Radwege sind nämlich die Fahrbahnen, denn dort und nirgends sonst gehören Fahrzeuge nunmal hin!


© (04/2007) by Erika Ciesla, 68167 Mannheim/Germany

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