Critical-Massin Worms
Die am 08. August zum erstenmal in Worms gefahrene Critical-Mass war ein voller Erfolg, mehr als 30 Radfahrer aus Worms und Umgebung haben daran teilgenommen. Die weiteste Anfahrt hatten zwei Fahrer aus Tübingen, von denen einer, man staune, nicht mit dem Zug sondern ganz standesgemäß mit dem Fahrrad angereist ist. Respekt!
Die Fahrt verlief insgesamt glatt und harmonisch und hat allen Teilnehmern großen Spaß gemacht. Auch das Publikum reagierte freundlich, einige Passanten winken sogar. Nur zwei Autofahrer konnten natürlich wieder mal die Hupe nicht halten, aber das kennt man ja schon. Doch davon abgesehen war auch deren Verhalten außerordentlich kooperativ.
Und auch über das Wetter gab es nichts zu klagen. Zwar hat es vor und nach der Fahrt Hunde und Katzen geregnet, aber während der Aktion lachte die Sonne.
Und weil es so schön war, wird es wiederholt, und zwar immer am zweiten Freitag im Monat. Weitere Informationen findet man auf der Homepage der Critical Mass Worms.
Wie nachträglich zu erfahren war, hat auch die Presse schon reagiert, der Artikel in der Wormser Zeitung ist echt lesenswert.
Die nächste Gelegenheit an der Critical-Mass
in Worms teilzunehmen bietet sich am 12. Septemer, wieder um 17:00 Uhr, und wieder vor der Fahrradstation Radhaus
, am Hinterausgang des Hauptbahnhofs.
Und man hat große Dinge vor! So soll in der rechtsrheinischen Nachbarstadt Bürstadt eine zweite Gruppe der Critical Mass starten die sich dann auf der Rheinbrücke mit der Wormser Gruppe trifft, und dort will man dann endlich auch das berühmte Radheben zeigen.
(BERLIN, taz) Bahnfahrer sollen noch in diesem Jahr ihr Fahrrad in allen Zügen mitnehmen können. Justizministerin Zypries plant einen Gesetzentwurf, der den Bahnkunden unter anderem dieses Recht geben soll. Bisher weigert sich die Deutsche Bahn, Fahrräder in ihren ICE-Zügen zu befördern. Im Dezember 2009 müßte sie das zwar ohnehin ändern, weil Deutschland bis spätestens dann eine EU-Verordnung umsetzen muß, die die Bahnen unter anderem zur Mitnahme von Fahrrädern zwingt. Doch Zypries’ Beamte schreiben schon jetzt an einem Gesetzentwurf, der neben anderen diese Bestimmung der EU-Verordnung enthält. Ein Ministeriumssprecher sagte, daß eine Gesetzesverabschiedung noch in diesem Jahr wahrscheinlich sei.
Das wird aber auch Zeit! Zum Vergleich: in den TGV-Zügen der französischen SNCF ist die Mitnahme von Fahrrädern schon immer selbstverständlich gewesen.
Nach § 2 Abs. 4 StVO müssen Radfahrer Radwege benutzen, wenn die Radwegbenutzungspflicht in der jeweiligen Fahrtrichtung [1] durch Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Allerdings gilt diese Benutzungspflicht nur für einspurige Fahrzeuge!
So urteilte das OLG Dresden mit Beschluss vom 11.10.2004, (Ss (OWi) 460/04, NJW 2005, 452), das im konkreten Fall darüber zu befinden hatte, ob auch eine Rikscha einen benutzungsplfichtigen Radweg benutzen müsse, und dies verneinte.
Und das mit gutem Grund! Denn die gesetzlich geforderten Soll- und Mindestbreiten für Radwege [2] sind für mehrspurige Fahrzeuge definitiv nicht ausgelegt! Daraus ergibt sich notwendigerweise, daß mehrspurige Fahrräder (einschließlich Fahrräder mit Hänger, et cetera) auch dann die Fahrbahn benutzen dürfen, wenn der parallel verlaufende Radweg benutzungspflichtig ist.
[1]
Vermutlich also rechts. Da in Deutschland bekantnlich das Rechtsfahrgebot gilt, kann folglich nur ein rechter Radweg in der jeweiligen Fahrtrichtung liegen, oder?
Bemerkenswert in diesem Kontext ist nämlich, daß in StVO und VwV-StVO in Bezug auf linke Radwege stets nur von einer Freigabe zur Benutzung in Gegenrichtung geschrieben wird, was durchaus bedeuten könnte, daß es eine linksseitige Radwegbenutzungspflicht gar nicht gibt.
[2]
Siehe Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO)
Weil es mit einem bis zu zwölffach höheren Unfallrisiko verbunden ist, einen linksseitig angelegten Radweg (also in Gegenrichtung!) zu befahren, ist dies grundsätlich Verboten! Nur wenn ein linker Radweg mit einem blauen Radwegschild ausdrücklich zur Benutzung in Gegenrichtung freigegeben ist, darf man dort fahren. Freilich besteht auch in diesem Fall das dramatisch erhöhte Unfallrisiko fort – das Schild hebt zwar das Benutzungsverbot auf, spendet aber keine Sicherheit!
Offensichtlich wissen das die meisten Radfahrer aber nicht, denn leider kann man da draußen in der Realität ganze Legionen von solchen sehen, die mit der größten Selbstverständlichkeit der Welt links fahren. Offenbar wissen die Leute nicht nur nicht, wie gefährlich ihr handeln ist, sondern ebenfalls nicht, daß sie, wenn sie dabei in einen Unfal verwickelt werden, fast immer die alleinige Schuld zugewiesen kriegen und in voller Höhe haften müssen!?
So erhielt ein neunjähriger Knabe, der einem Geisterfahrer ausweichen mußte und dabei mit einem Schildermast kollidierte, vom Landgericht Nürnberg-Fürth den vollen Schadensersatz zugesprochen. Der verbotswidrig auf dem linken Radweg fahrende Radfahrer hätte damit rechnen müssen, so die Richter, daß der entgegenkommende Radfahrer verunsichert wird (Az.: 2 S 6548/90).
In einem anderen Fall verurteilte das Oberlandesgericht Celle einen Falschfahrer, der einen korrekt fahrenden Radler zum Ausweichen nötigte, der in Folge dessen auf dem Gehweg zu Fall kam (Az.: 14 U 103/04).
Und das sind nur zwei ausgewählte Beispiele, diese Aufzählung ließe sich ad infinitum fortsetzen. Aber alle diese Fälle haben eines gemein: immer ist der Geisterfahrer
schuld, allenfalls erhält der Unfallgegner eine geringe Teilschuld.
Tja, was ich auch immer sage: meidet linke Radwege wo immer das möglich ist, denn da liegt kein Segen drauf!
sieben Zwerge
Zehn Radfahrer aus Mannheim versammelten sich am 16. August 2008 am Wasserturm zu Mannheim zur Critical Mass. Dreien davon war das zu wenig. Sie setzen sich ab, da warens nur noch sieben – die sieben Zwerge von Mannheim.
Wie das? Mannheim hat viermal mehr Einwohnder als Worms, bringt aber nur ein Fünftel so viele Radfahrer auf die Gasse? Das tut weh!
Und doch muß man Respekt vor den Mannheimern haben, denn sie haben sich von dieser unterkritischen Masse nicht entmutigen lassen und sind dennoch tapfer ihre CM gefahren: einmal mitten durch die Innenstadt, einmal außen drum herum und einmal iwwer die Brigg un widda zurigg.
Freilich war den Teilnehmern die Enttäuschung über die geringe Teilnahme im Gesicht abzulesen, aber an aufgeben dachte keiner. Und so steht auch schon der Termin für die nächte CM in Mannheinm fest: es ist wieder der dritte Samstag im Monat, und zwar der 20. September, 15:00 Uhr, am Wasserturm.
Verkehrsminister Tiefensee denkt laut darüber nach, den deutschen Schilderwalt zu lichten. Er denkt dabei vorzugsweise an dreieckige Warnschilder wie die Warnung vor Eisglätte, Bahnübergängen und Steinschlag, et cetera. Von Radwegschildern spricht er nicht.
Grundsätzlich ist die Idee gut, denn mindestens jedes dritte Verkehrsschild in Deutschland ist entweder entbehrlich oder widersinnig. Welchen Sinn es aber machen soll, ausgerechnet Warnschilder abzuschaffen, versteht nur der Tiefensee alleine, und sonst keiner.
Auch darf daran gezweifelt werden, ob diese Maßnahme überhaupt greift? Denn wer da glaubt, so das Blech an deutschen Straßen abschrauben zu können, der kennt die erstaunliche Kreativität der örtlichen Verkehrtbehörden nicht.
Selbstverständlich wird man die entfallenen Schilder umgehend entfernen, das ist klar, aber wer da glaubt, daß das Schild damit weg ist, der irrt sich. Ich wette drum, daß man statt dessen das allgemeine Warnschild plus eine Zusatztafel aufstellen wird (also nicht weniger sondern mehr Blech), will heißen, dieser Schuß geht voll in die Hose!
(EC)
Am 5.9.2007 hat das Bundeskabinett dem von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee vorgelegten Zweiten Fahrradbericht der Bundesregierung zugestimmt. Der Bericht wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Abstimmung mit allen mit dem Thema Radverkehr befassten Obersten Bundesbehörden erarbeitet.
Zweiter Fahrradbericht der Bundesregierung
(pdf, ca. 65 KB)
In diesem Bericht wird natürlich dargelegt, wie Bundesminister Tiefensee sich die Förderung des Radverkehrs vorstellt, der selbst von seinen Fördermaßnahmen nicht betroffen ist. Ob seine Ansichten aber auch im Sinne von uns Radfahrern sind, daran darf gezweifelt werden. Vor allen die Tatsache, daß nach wie vor der Bau von Radwegen gefördert werden soll, obgleich diese Anlagen bekanntermaßen weder unserer Sicherheit [1] noch underem Fortkommen [2] dienen, ist eher eine herbe Enttäuschung denn eine Offenbarung.
Ungeachtet dessen sind einige Zahlen aus diesem Bericht durchaus interessant. So gäbe es derzeit ca. 75 Millionen Fahrräder in Deutschland und der Anteil des Radverkehrs betrüge 9 %. Und das kann noch besser werden! Denn in den Städten geht jede zweite Autofahrt über eine Strecke von weniger als 5 km und ist darum bestens geeignet, statt dessen mit einem Fahrrad gefahren zu werden.
[1]
Die These, daß Radwege sicher seien, ist zwar historisch überliefert, aber nachweislich falsch. Tatsächlich ist das Unfallrisiko auf einem Radweg ca. drei- bis viermal größer als auf der Fahrbahn, bei linksseitiger Benutzung reicht das Risiko sogar bis zum dreizehnfachen.
[2]
Radwege werden bei der Planung für eine Geschwindigkeit von ca. 17 km/h ausgelegt. Praktische Erfahrungen legen es aber nahe, auf Radwegen nicht schneller als ca. 12 km/h zu fahren. Tatsächlich aber können selbst ungeübte Radfahrer durchaus Geschwindigkeiten von 25 km/h erreichen, für die unsere Radwege definitiv nicht geeignet sind. Folglich werden Radfahrer durch Radwege in ihrem Fortkommen nicht gefördert, sondern behindert.
Die Fahrerlaubnis für ein Fahrrad wird nicht durch Ausstellung eines Führerschens erteilt, sondern ist allgemein gegeben. Gleichwohl kann sie im Einzelfall entzogen werden!
Wird ein Radfahrer zum Beispiel stark akoholisiert [1] im Straßenverkehr angetroffen, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Auch der Autoführerschein kann in so einem Fall die Reise nach Flensburg antreten, nämlich wenn das Gericht zu der Überzeugung kommt, daß der Betroffene grundsätzlich zum Führen eines Fahrzeugs ungeeignet sei. Ebenso kann dem Radfahrer die Pflicht zu einer MPU (dem sogenannten »Idiotentest«) auferlegt werden. Kommt der Radfahrer dieser Pflicht nicht nach, dann ist die Pappe weg, und auch das Fahrrad darf dann nicht mehr gefahren werden.
Und das sollte man ernst nehmen! Freilich wird ein Radfahrer bei einer Verkehrskontrolle nicht nach seinem Führerschein gefragt, will heißen, man hat eine gute Chance, unbehelligt durchzukommen. Wird ein Radfahrer aber, während ihm Fahrverbot auferlegt ist, in einen Unfall verwickelt, dann kommen die Akten in der Hauptverhalndung natürlich auf den Tisch, und das wird dann teuer!
[1]
Radfahrer gelten derzeit als absolut fahruntüchtig bei einem BAK-Wert von 1,6 ‰ und haben dann mit ähnlichen Sanktionen zu rechnen wie Kraftfahrer. Aber auch mit 0,3 ‰ kann der Radfahrer schon gewaltigen Ärger kriegen, nämlich wenn er an einem Unflal beteiligt ist.